AGB
Stand: 1. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Foto-, Video- und Designleistungen von RECRD, Inhaber Rafael Dierkes, Im Stift 3, 58119 Hagen, Deutschland. Kontakt: hi@recrd.eu, Telefon +49 176 20 255 466.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher handeln überwiegend zu privaten Zwecken. Unternehmer handeln bei Vertragsschluss im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang. Diese Bedingungen werden nur Bestandteil eines Auftrags, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, sie einsehen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat. Sie ändern bereits geschlossene Verträge nicht nachträglich.
2. Anfrage, Angebot und Beauftragung
Eine Anfrage über die Website ist noch keine verbindliche Buchung. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots oder durch eine verbindliche Auftragsbestätigung zustande. Umfang, Termin und Vergütung müssen vereinbart sein. Eine unverbindliche Terminabstimmung reserviert keinen Termin.
Angebote gelten innerhalb der darin genannten Frist. Vertragsänderungen und zusätzliche Leistungen sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform, etwa per Mail, bestätigt werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erhält die vereinbarten Leistungen und die einbezogene Fassung der Bedingungen mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung in speicherbarer Form.
3. Leistungsumfang und Gestaltung
Maßgeblich ist das Angebot mit den vereinbarten Leistungen. Es soll insbesondere Aufnahmezeit, Ort, Lieferumfang, Dateiformate, Bearbeitung, Korrekturen, Liefertermin und Nutzungsrechte festlegen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht im Preis enthalten.
RECRD trifft die gestalterischen und technischen Entscheidungen innerhalb des vereinbarten Briefings und des erkennbar vereinbarten Stils. Verbindliche Vorgaben und unverzichtbare Motive müssen vor Produktionsbeginn abgestimmt werden. Eine vom vereinbarten Ergebnis abweichende persönliche Geschmackspräferenz allein begründet keinen Mangel. Die vereinbarte Beschaffenheit und gesetzliche Mängelrechte bleiben maßgeblich.
Die Auswahl des gelieferten Materials erfolgt durch RECRD, soweit nicht anders vereinbart. Unbearbeitete Aufnahmen, Rohmaterial, offene Projektdateien, nicht ausgewählte Entwürfe und Arbeitsdateien werden nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wurde ihre Lieferung vereinbart, bleibt dieser Anspruch bestehen.
Eine bestimmte Werbewirkung, Reichweite, Zahl von Anfragen, Umsatzsteigerung oder erfolgreiche Markenanmeldung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
4. Mitwirkung und Rechte an Kundenmaterial
Der Kunde stellt vereinbarte Texte, Logos, Daten, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und in verwendbarer Qualität bereit. Er informiert RECRD rechtzeitig über verbindliche Abläufe, Hausregeln, Zugangsbedingungen und wesentliche Terminänderungen.
Soweit der Kunde Material zur Verarbeitung liefert, muss er über die dafür benötigten Rechte verfügen. RECRD darf dieses Material ausschließlich zur Durchführung des Auftrags verwenden. Erkennbare Zweifel an Rechten oder rechtliche Risiken werden mit dem Kunden geklärt.
Bei Unternehmensproduktionen unterstützt der Kunde die Abstimmung mit Mitarbeitern, Darstellern und Veranstaltungsorten sowie die Beschaffung der für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt. Eigene gesetzliche Pflichten von RECRD bleiben bestehen. Die Zustimmung eines Brautpaars ersetzt nicht die Rechte aller Gäste.
Verzögert eine fehlende Mitwirkung die Produktion, werden die zeitlichen Auswirkungen nachvollziehbar mitgeteilt. Angemessene Anpassungen von Terminen werden abgestimmt. Zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung angeboten und benötigen eine Beauftragung. Gesetzliche Ansprüche bei Annahmeverzug oder unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.
5. Aufnahmezeit, Abläufe und Drohnen
Beginn, Dauer und gegebenenfalls Pausen der Begleitung richten sich nach dem Angebot. Eine Verlängerung setzt die Verfügbarkeit von RECRD und die Zustimmung des Kunden zu den zusätzlichen Kosten voraus. Ein Termin wird nicht allein durch einen verzögerten Veranstaltungsablauf automatisch verlängert.
RECRD kann keine lückenlose Dokumentation jedes Gastes und jedes einzelnen Ereignisses zusagen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Vereinbarte wesentliche Motive und Leistungen bleiben geschuldet. Tatsächliche Behinderungen durch Gäste, andere Dienstleister, Sichtverhältnisse oder Hausregeln werden bei der Beurteilung der Leistung berücksichtigt; ein pauschaler Haftungsausschluss ist damit nicht verbunden.
Ein generelles Exklusivrecht gegenüber anderen Fotografen oder Videografen besteht nur, wenn es gesondert vereinbart wird. Der Kunde unterstützt eine störungsarme Abstimmung der beauftragten Dienstleister.
Drohnenaufnahmen setzen rechtliche Zulässigkeit und einen sicheren Betrieb voraus. RECRD führt keine Flüge entgegen geltenden Vorschriften, behördlichen Beschränkungen oder Sicherheitsanforderungen durch. Falls ein ausdrücklich vereinbarter Leistungsbestandteil dadurch entfällt, werden Ersatzleistung und gegebenenfalls Vergütungsanpassung nach den gesetzlichen Vorgaben geklärt.
6. Preise, Fremdkosten und Zahlung
Es gelten die Preise des angenommenen Angebots. Angebote an Verbraucher weisen den zu zahlenden Gesamtpreis einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer und bekannter verpflichtender Zusatzkosten aus. Angebote an Unternehmer können bei eindeutiger Kennzeichnung Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer enthalten. Die tatsächlich angewandte steuerliche Behandlung ergibt sich aus Angebot und Rechnung.
Reise-, Übernachtungs-, Miet-, Genehmigungs-, Lizenz-, Druck- und sonstige Fremdkosten werden nur zusätzlich berechnet, wenn sie im Angebot vereinbart oder später beauftragt wurden. Ein bestimmter Preis für Anfahrt oder Zusatzstunden ergibt sich nicht allein aus früheren Angeboten.
Anzahlungen und Zahlungsabschnitte werden im Angebot festgelegt und auf die Gesamtvergütung angerechnet. Eine Anzahlung ist nicht automatisch eine verfallende Stornogebühr. Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug darf RECRD nach den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Leistungen zurückhalten. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden, insbesondere wegen Mängeln desselben Auftrags, bleiben bestehen. Fällige Forderungen können mit den gesetzlich zulässigen Verzugszinsen und Verfolgungskosten geltend gemacht werden.
7. Änderungswünsche und Freigaben
Zahl und Umfang eingeschlossener Korrekturen richten sich nach dem Angebot. Der Kunde fasst Rückmeldungen möglichst gesammelt über den vereinbarten Ansprechpartner zusammen. Änderungen des Briefings, zusätzliche Fassungen, neue Formate und Änderungen bereits freigegebener Inhalte sind Zusatzleistungen, soweit sie nicht zur Beseitigung eines Mangels erforderlich sind.
Vor kostenpflichtigen Änderungen erhält der Kunde eine Information über Vergütung und gegebenenfalls neue Termine. Eine Abrechnung nach Stunden setzt einen vereinbarten Stundensatz voraus. Gesetzlich geschuldete Nacherfüllung wird nicht als kostenpflichtiger Änderungswunsch berechnet.
Der Kunde prüft zur Freigabe vorgelegte Texte, Namen, Zahlen, Kontaktdaten und sonstige Inhalte in seinem Verantwortungsbereich sorgfältig. Freigaben dokumentieren den vereinbarten Stand. Sie beseitigen keine gesetzlichen Ansprüche wegen nicht erkennbarer Mängel oder Fehler, die RECRD zu vertreten hat.
Eine Prüfung von Markenrechten, rechtlichen Pflichtangaben, Wettbewerbsrecht oder branchenspezifischen Werbevorgaben ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn ausdrücklich vereinbart. Eine ungeprüfte Markenschutzzusage wird nicht erteilt.
8. Lieferung, Abnahme und Mängel
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Fehlt ein konkreter Termin, ist die Leistung innerhalb einer den Umständen angemessenen Zeit zu erbringen. Eine Verzögerung wird nicht durch diese Bedingungen pauschal gestattet.
Bei Werkleistungen legt RECRD das vertragsgemäß fertiggestellte Ergebnis zur Abnahme vor. Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Eine Abnahmefiktion wird nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen angewandt. Gegenüber Verbrauchern ist dafür insbesondere der gesetzlich erforderliche Hinweis in Textform notwendig.
Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mitteilen, damit sie geprüft werden können. Das begründet gegenüber Verbrauchern keine verkürzte Ausschlussfrist. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. RECRD erhält Gelegenheit zur gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung.
Digitale Vorschauen können komprimiert oder mit Wasserzeichen versehen sein. Die vertraglich geschuldeten Enddateien werden in den vereinbarten Formaten geliefert. Der Kunde sichert erhaltene Enddateien eigenständig. Dauerhafte kostenlose Archivierung oder dauerhafte Erreichbarkeit eines Downloadlinks ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart. Eine zugesagte Speicher- oder Abrufdauer bleibt verbindlich.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Urheberrechte verbleiben beim jeweiligen Urheber. Der Kunde erhält die vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, werden diese als einfache Rechte für den erkennbar vereinbarten Vertragszweck eingeräumt. Rechte an Musik, Schriften, Stockmaterial und sonstigen Bestandteilen Dritter richten sich zusätzlich nach den jeweiligen wirksam einbezogenen Lizenzbedingungen.
Privatkunden dürfen die gelieferten Ergebnisse für persönliche Zwecke speichern, vervielfältigen, privat weitergeben und im vereinbarten Umfang auf eigenen privaten Profilen veröffentlichen. Verkauf, kommerzielle Lizenzierung und Nutzung durch Unternehmen sind davon nicht umfasst.
Gewerbekunden erhalten die für den vereinbarten geschäftlichen Verwendungszweck erforderlichen Rechte. Nutzungsarten, insbesondere Website, eigene soziale Kanäle, Druck, bezahlte Werbung, Weitergabe an verbundene Unternehmen oder Kunden und Bearbeitung, sollen im Angebot ausdrücklich benannt werden. Eine Beauftragung für Unternehmenskommunikation wird nicht nachträglich auf rein private Nutzung beschränkt.
Soweit nicht anders vereinbart, gehen die vertraglichen Nutzungsrechte mit vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung über. Notwendige Prüfungen und vereinbarte Vorschauen bleiben zulässig. Zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Eine erforderliche Urheberbenennung richtet sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Regeln. Eine fehlende Verlinkung löst keine automatisch vervielfachte Vertragsstrafe aus. Nicht vereinbarte Nutzungen benötigen eine zusätzliche Einräumung von Rechten. Bei rechtswidriger Nutzung gelten die gesetzlichen Ansprüche.
Die Lieferung von Rohmaterial oder offenen Dateien räumt nicht automatisch weitergehende Rechte an enthaltenen Drittinhalten ein.
10. Musik und sonstige Drittinhalte
Musikwünsche und Referenzlinks dienen der kreativen Abstimmung. Sie belegen keine Nutzungsrechte. Ein frei zugänglicher Song darf nicht allein deshalb in einem Film oder einer Veröffentlichung verwendet werden.
RECRD und Kunde vereinbaren, welche Musik oder anderen Drittinhalte in welcher Nutzung enthalten sein sollen und wer erforderliche Lizenzen beschafft. Nicht rechtmäßig nutzbare Wünsche werden durch eine abgestimmte lizenzierbare Alternative ersetzt. Zusätzliche Lizenzen und Kosten werden vorab vereinbart.
Vom Kunden nachträglich veranlasste Veröffentlichungen auf weiteren Plattformen, in bezahlter Werbung oder in anderen Nutzungsarten sind nur zulässig, soweit die hierfür benötigten Rechte bestehen.
11. Absagen, Kündigung und Terminverschiebung
Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben bestehen. Eine Absage kann insbesondere per Mail erklärt werden. Eine ausschließlich postalische Erklärung wird nicht verlangt.
Bei der freien Kündigung eines Werkvertrags durch den Kunden richtet sich die Abrechnung nach § 648 BGB: RECRD kann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss aber ersparte Aufwendungen sowie anrechenbaren anderweitigen Erwerb berücksichtigen. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. RECRD legt die Berechnung nachvollziehbar offen. Gesetzliche Nachweismöglichkeiten des Kunden bleiben bestehen.
Es gelten keine automatischen Stornopauschalen von 25, 50 oder 75 Prozent allein aufgrund des Absagezeitpunkts. Die gesetzliche Vermutung des § 648 BGB und die Möglichkeit, abweichende tatsächliche Beträge nachzuweisen, bleiben unberührt. Für andere Vertragstypen gelten deren gesetzliche Regeln.
Eine Terminverschiebung benötigt eine neue Abstimmung und die Verfügbarkeit von RECRD. Sie ist nicht automatisch eine kostenlose Umbuchung. Zusatzkosten werden vor Vereinbarung des Ersatztermins geklärt. Wird kein Ersatztermin vereinbart, gelten die gesetzlichen Regeln zur ursprünglichen Leistung und ihrer Beendigung.
Bei behördlichen Beschränkungen, Ausfall einer Veranstaltung, Krankheit oder sonstigen Störungen werden die gesetzlichen Ansprüche anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt. Weder eine automatische volle Zahlungspflicht noch ein pauschaler vollständiger Anspruchsverzicht wird vereinbart.
12. Ausfall, Ersatz und Haftung
Bei absehbaren Störungen informiert RECRD den Kunden unverzüglich und bemüht sich um eine zumutbare Lösung. Ist persönliche Leistung ausdrücklich vereinbart, setzt die Durchführung durch eine andere Person die erforderliche Zustimmung voraus. Für sonstige zulässig eingesetzte Erfüllungsgehilfen gelten die gesetzlichen Verantwortungsregeln.
RECRD haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, und übernommene Garantien.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RECRD für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Diese Begrenzungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Pflicht zur Nacherfüllung und andere zwingende Mängelrechte bleiben bestehen. Technische Defekte, Datenverlust, Verkehrsstörungen oder Krankheit werden nicht pauschal als höhere Gewalt behandelt und schließen die Haftung nicht automatisch aus.
13. Veröffentlichung durch RECRD und Datenschutz
Eine Beauftragung erteilt RECRD nicht automatisch die Erlaubnis, Personenaufnahmen für Portfolio oder Eigenwerbung zu veröffentlichen. Erforderliche Einwilligungen werden gesondert, für bestimmte Zwecke und freiwillig eingeholt. Die Ablehnung einer Werbeeinwilligung ändert den vereinbarten Auftrag nicht.
Bei Unternehmensarbeiten wird eine Referenznutzung gesondert abgestimmt und berücksichtigt Rechte an Personen, Geschäftsgeheimnissen und Drittmaterial. Vertrauliche Inhalte werden nicht allein durch diese Bedingungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzregeln verarbeitet. Nähere Informationen erhalten Betroffene in den Datenschutzhinweisen für Website und Auftragsabwicklung. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird die dafür erforderliche gesonderte Vereinbarung getroffen. Diese AGB ersetzen keine Einwilligung und keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
14. Verbraucher und Widerruf
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften. Ein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen wird nicht durch eine Buchungsbestätigung, Individualisierung oder diese AGB pauschal ausgeschlossen.
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die passende Widerrufsbelehrung und das Musterformular gesondert. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn setzt die jeweils gesetzlich erforderlichen gesonderten Erklärungen voraus. Die Voraussetzungen bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten sind unterschiedlich und werden nicht durch einen einzigen pauschalen Satz ersetzt.
Ein gesetzlicher Widerruf wird nicht als kostenpflichtige Stornierung behandelt. Wertersatz wird nur verlangt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
15. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts dieses Staates unberührt, soweit sie anwendbar sind.
Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Geschäftssitz von RECRD gilt nur für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtliche Sondervermögen, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber anderen Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Regeln. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch die für RECRD wirtschaftlich günstigste Regel ersetzt.
RECRD ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten im konkreten Streitfall bleiben unberührt.